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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RTH ReTecHub GmbH

Sitz: Wahrhausenweg 19, 31199 Diekholzen OT Barienrode

Büro: Bördestraße 15, 31135 Hildesheim

Stand: 27.12.2025

1. Geltungsbereich & Zielgruppe

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der RTH ReTecHub GmbH („RTH“).

1.2 Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RTH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote, Vertragsabschluss & Leistungsumfang

2.1 Angebote von RTH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.

2.2 Leistungsumfang: Bestandteil des Vertrages sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung explizit aufgeführten Positionen. Sämtliche nicht oder mit dem Vermerk „exkl.“ angeführten Komponenten oder Leistungen (z. B. Montagematerial, Ölfüllungen, Vor-Ort-Anpassungen) gelten als nicht beauftragt.

2.3 Technische Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge und Abbildungen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen & Steuern

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk/Lager.

3.2 Internationaler Handel: Bei Lieferungen innerhalb der EU hat der Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Bei Lieferungen in Drittländer trägt der Kunde sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben und länderspezifische Steuern.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig. RTH ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten (z. B. bei Neukunden oder Exporten) abhängig zu machen.

4. Lieferung, Gefahrübergang & Annahmeverzug

4.1 Lieferung erfolgt EXW (Incoterms 2020) ab Lager oder Werk. Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.

4.2 Annahmeverzug: Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der Liefergegenstand nach 10 Werktagen auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert. Ab diesem Zeitpunkt haftet RTH für Schäden an der Ware nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Ablauf von 14 Tagen Annahmeverzug ist RTH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

5. Projektleitung, Dienstleistungen & Mitwirkungspflichten

5.1 RTH erbringt Leistungen wie Installation, Wartung oder Reparatur oft unter Einbindung qualifizierter Partnerunternehmen. RTH übernimmt hierbei die Projektleitung und Koordination; die Haftung für operative Fehler der Partner ist auf das Auswahlverschulden beschränkt.

5.2 Bauseitige Voraussetzungen: Der Kunde hat auf seine Kosten sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin alle Voraussetzungen (freier Zugang, Strom, Wasser, Hebezeuge wie Gabelstapler/Kran sowie Hilfspersonal) erfüllt sind.

6. Vermietung

Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Wartung. Eine Untervermietung ist untersagt.

7. Gewährleistung (Mängelrechte)

7.1 Fristen: Für Neuware beträgt die Frist 12 Monate ab Gefahrübergang. Gebrauchtware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft („wie besichtigt“).

7.2 Spezifische Ausschlüsse: Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung von Wartungsanweisungen.

7.3 Fremdkörper-Klausel: Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Brüche, die durch den Eintritt von Fremdkörpern in die Maschine, Überlastung oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstehen (z. B. Messerbrüche, Wellenschäden).

7.4 Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich zu rügen.

8. Haftungsbegrenzung

8.1 RTH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RTH nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

8.3 Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere Produktionsausfallkosten, Stillstandzeiten oder entgangenen Gewinn, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt & Erweitertes Abholrecht

9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von RTH.

9.2 Herausgaberecht: Im Falle eines Zahlungsverzuges stimmt der Kunde bereits jetzt zu, dass RTH den Liefergegenstand auch ohne vorherige Fristsetzung und ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag auf Kosten des Kunden abholen oder abholen lassen darf.

10. Exportkontrolle

Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (z. B. Embargos, Sanktionen) entgegenstehen.

11. Urheberrechte & Geheimhaltung

Konstruktionszeichnungen, technische Konzepte und Software von RTH unterliegen dem Urheberrecht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12. Gerichtsstand, Recht & Sprache

12.1 Erfüllungsort ist Diekholzen. Gerichtsstand ist Hildesheim. RTH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3 Bei zweisprachigen Versionen ist die deutsche Fassung rechtlich maßgebend.

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